Bücher erhalten für gewöhnlich einen stark reduzierten Mehrwertsteuersatz als andere Produkte. So gelten in Deutschland anstatt der sonst üblichen 19 Prozent lediglich sieben Prozent für Bücher. Da eBooks laut EU-Definition allerdings nicht als Buch, sondern als Dienstleistung gelten, dürfen sie nach aktueller Rechtslage formell nicht von der Buch-Mehrwertsteuer profitieren. Die dadurch entstehenden Unkosten bei eBooks gegenüber Printbooks halten gleichsam die Preise so weit oben und damit die Attraktivität unten.
Frankreich und Luxemburg haben Anfang des Jahres dennoch die Mehrwertsteuer für eBooks auf drei, bzw. sieben Prozent gesenkt. An sich eine sehr löbliche Initiative, die durchaus sinnig ist; einerseits, weil es die Verkäufe von eBooks antreiben dürfte und andererseits, weil es um die gleichen Inhalte geht wie bei Printbooks – nebenbei sind dies auch Frankreichs offizielle Argumente. Dennoch sehen sich beide Länder nun einem Vertragsbruchverfahren gegenüber, wenn die von der EU-Kommission geforderten Begründungen nicht akzeptiert werden und diese Senkungen nicht wieder rückgängig gemacht werden sollten.
An sich sollte der EU daran gelegen sein, den eBook-Verkauf anzukurbeln, doch durch die geringen Steuersätze in den beiden Ländern lassen sich internationale Großkonzerne wie Amazon und Apple vorzugsweise genau dort mit ihren Europa-Standorten nieder und führen entsprechend wenige Abgaben abführen müssen. Andererseits übervorteilen sich die beiden Staaten mit dieser Taktik gegenüber den anderen EU-Mitgliedern als bevorzugter Standort. Gerade bei Amazon sind die eBooks nicht die einzigen mehrwertsteuerpflichtigen Produkte, und für die gilt kein ermäßigter Steuersatz.
Dennoch könnte damit ein wichtiger Impuls gesetzt werden, die europaweite Haltung und Politik gegenüber eBooks zu verändern und zu reformieren. Ob dies gelingt, werden erst die nächsten Monate zeigen, sollten entsprechende Verhandlungen aufgenommen werden.



