Apple gelingt es dieser Tage besonders gut, sich im Vordergrund der Berichterstattung zu halten -Â das kennt man sonst eher von Amazon.
Jedenfalls hat es Licht- und Schattenseiten für Apple: Zum einen erscheint zumindest die Neugier der US-Kunden auf die neuen Textbooks groß zu sein, denn innerhalb der ersten drei Tage sollen, einer unabhängigen Agentur zufolge, bereits über 350.000 Stück heruntergeladen worden sein! Apple selbst nennt zwar keine Zahlen, weswegen man ein gewisses Maß an Vorsicht wallten lassen sollte, aber wenn diese Behauptung stimmt oder auch nur nahe an die Realität kommt, kann sich das durchaus sehen lassen.
Zum anderen sind die Vorwürfe in der Ermittlung gegen Apple und fünf große amerikanische Verlage konkretisiert worden. Demnach sah sich Apple vom Konkurrenten Amazon durch dessen niedrige eBook-Preise stark unter Druck gesetzt , weswegen Apple mit seinen Mitbeklagten den Spieß umdrehen wollte. Man wollte nicht die eigenen Prise zwecks Wettbewerb senken und geringere Gewinnmargen hinnehmen, sondern stattdessen die Preise des Konkurrenten hochtreiben. Erreicht werden sollte dies durch eine gemeinsame Buchpreisbindung. Da die Großverlage für einen Großteil der Bestseller sorgen, blieb Amazon nichts anderes übrig, als das Preismodell zu übernehmen und somit den Wettbewerbsvorteil aufzugeben, weil ansonsten die Titel der Verlage nicht mehr von Amazon hätten vertrieben werden dürfen.
Nach der Umsetzung dieser Buchpreisbindung musste Amazon viele eBooks tatsächlich teurer anbieten, teilweise hoch bis z 50%. Apple hingegen behielt seine Preise bei und konnte nun dennoch wieder in den direkten Wettbewerb zu Amazon treten.
Selbst wenn sich diese Anschuldigungen als wahr herausstellen sollten, hätte Apple – oder irgendeiner der Beklagten, viel zu befürchten. Die Strafzahlungen sowie Entschädigungszahlungen an die Kläger dürften sich im Millionenbereich abspielen, aber derart große Konzerne zahlen das aus der Kaffeekasse. Interessant könnte evtl. eine Klage von Amazon, anstatt von Privatleuten, werden, sollte eine kommen (US-Recht ist nicht gerade unsere Stärke), weil es dabei um ganz andere Dimensionen gehen würde.



